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Glossar

Frage zum Handbuch? In Claude stellen · In ChatGPT stellen

Das Handbuch verwendet jeden Begriff in genau einer Bedeutung. Die Begriffe entsprechen den Bezeichnungen in der Software.

Eine verwaltete Einheit beliebiger Ebene: Grundstück, Gebäude, Wohnung, Gewerbeeinheit, Stellplatz oder Keller. Objekte bilden einen Baum. Auch das, was vermietet wird, heißt schlicht Objekt.

Das oberste Objekt eines Baums, in der Regel ein Gebäude oder Grundstück.

Ein Objekt, das zu einem anderen Objekt gehört, etwa die Wohnung im Gebäude. Ein Unterobjekt kann selbst weitere Unterobjekte haben.

Die Person oder Gesellschaft, der ein Objekt rechtlich gehört. Der Eigentümer wird an jedem Objekt selbst eingetragen und nicht vom Hauptobjekt übernommen.

Die Belegung eines Objekts für einen Zeitraum. Es gibt vier Arten: Mietverhältnis, Eigentumsverhältnis, Eigennutzung und Leerstand.

Die laufende Beziehung zwischen Vermieter und Mieter über ein Objekt. Es trägt die Miete, die Vertragspartner und die Art der Nebenkostenabrechnung.

Das unterschriebene Vertragsdokument zu einem Mietverhältnis. Ein Mietverhältnis kann mehrere Mietverträge haben, etwa den Erstvertrag und spätere Nachträge.

Das eigenständige Nutzungsverhältnis, zum Beispiel die Miete einer Wohnung.

Ein Nutzungsverhältnis, das eine Hauptnutzung um weitere Objekte ergänzt, zum Beispiel einen mitvermieteten Stellplatz oder Keller.

Ein Zusatzposten zur Miete ohne eigenes Objekt, zum Beispiel eine Einbauküche oder ein Kabelanschluss.

Wer den Mietvertrag unterschreibt und rechtlich haftet. Es kann mehrere Vertragspartner geben, etwa ein Ehepaar.

An wen Mietrechnungen und Abrechnungen adressiert werden. Das muss nicht der Vertragspartner sein.

Die Bewerbung eines Interessenten auf ein bestimmtes Objekt, mit Selbstauskunft und Unterlagen.

Die Antworten eines Bewerbers auf die Fragen der Verwaltung. Sie wird mit dem Einreichen der Bewerbung festgeschrieben.

Die Überlassung des Objekts an den Mieter: Schlüsselausgabe, Zählerstände zu Beginn und gemeinsame Aufnahme des Zustands.

Die Rückgabe des Objekts am Ende des Mietverhältnisses: Schlüsselrücknahme, Zählerstände zum Ende und gemeinsame Aufnahme des Zustands.

Die Sicherheit, die der Mieter stellt, als Geldbetrag oder als Bürgschaft, Verpfändung oder Versicherung.

Die reine Miete für die Fläche, ohne Betriebs-, Heiz- und Stromkosten und ohne Umsatzsteuer. Auf Rechnungen heißt sie Kaltmiete.

Die Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für Betriebs-, Heiz- und Stromkosten, vor Umsatzsteuer.

Eine Miete, die über eine Vertragsklausel an einen amtlichen Index gebunden ist, meist an den Verbraucherpreisindex.

Die regelmäßige Erzeugung der Forderungen aus den Mietverhältnissen, also der Mietrechnungen, die der Mieter zahlen soll.

Die laufenden Kosten eines Objekts, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Der monatliche Abschlag auf die Betriebskosten, über den später abgerechnet wird.

Die Vereinbarung, dass bestimmte Nebenkosten mit einem festen monatlichen Betrag abgegolten sind. Darüber wird nicht abgerechnet.

Die Regel, nach der eine Kostenart auf die beteiligten Mietverhältnisse oder Einheiten verteilt wird, etwa nach Fläche, Personen oder Miteigentumsanteil.

Die Übersicht vor der Abrechnung, die zeigt, wie die Kosten eines Hauptobjekts verteilt werden, und auf Lücken hinweist.

Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten eines Mietverhältnisses gegen die geleisteten Vorauszahlungen.

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer Anlage. Sie ist ein eigener Rechtsträger und Inhaberin der Gemeinschaftskonten.

Der im Grundbuch festgelegte Anteil eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum, meist in Tausendsteln. Er ist der gesetzliche Regelschlüssel für die Verteilung.

Der laufende Vorschuss eines Wohnungseigentümers auf die Kosten der Gemeinschaft und die Rücklagen.

Die Vorausschau der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Kalenderjahr.

Die Entscheidung der Eigentümerversammlung, etwa über Vorschüsse, Nachschüsse oder Sonderumlagen. Zahlungspflichtig macht der Beschluss, nicht der Wirtschaftsplan.

Der Bestand, den die Gemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen ansammelt.

Die Abrechnung eines Messdienstes, die Heiz- und Wasserkosten auf die Einheiten verteilt. SMARTBRIX übernimmt ihre Beträge je Einheit.

Die Abrechnung über den Wirtschaftsplan nach Ablauf des Kalenderjahres. Die Einzelabrechnung ist ihr Anteil je Einheit.

Die Differenz zwischen dem Kostenanteil laut Einzelabrechnung und dem Hausgeldsoll. Sie ergibt den Nachschuss oder das Guthaben.

Die jährliche Aufstellung des Gemeinschaftsvermögens: Rücklagen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Einnahmen und Werbungskosten je Hauptobjekt nach dem Datum des Geldflusses, nicht nach dem Rechnungsdatum. Grundlage für die Anlage V.

Das gebuchte SMARTBRIX-Produkt: Light, Pro oder Business. Wo sich Abläufe unterscheiden, zeigt das Handbuch Reiter für „Light / Pro” und „Business”.

Ein buchbarer Funktionsbereich, zum Beispiel die Objekt- und Mietverwaltung.

Ein Modul, das unabhängig vom Tarif gesondert gebucht wird, zum Beispiel die WEG-Verwaltung.

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