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Vermögensstatus und Vermögensbericht

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Der Vermögensstatus steht im gleichnamigen Reiter der Jahresabrechnung und auf der Gesamtabrechnung. Er stellt zusammen, was der Gemeinschaft am 31. Dezember gehört und zusteht. Mit ihm prüfen Sie, ob die Abrechnung stimmig ist.

Reiter Vermögensstatus 2025 der Beispiel-WEG mit Kontoständen, Rücklage, offenem Hausgeld, Vorjahressalden, Abgrenzungsposten und Ergebnis, darunter die Abgrenzungsposten

Zeile Bedeutung Beispiel
Kontostand gebuchter Stand jedes Gemeinschaftskontos am 31.12. 5.005,07 €
15.000,00 €
Rücklage Stand jeder Rücklage am 31.12. Ist „Im Kontostand enthalten“ angehakt, steckt das Geld schon in einem Kontostand darüber und zählt nicht doppelt. 15.000,00 €
Offenes Hausgeld Hausgeld-Rechnungen des Jahres, die am 31.12. nicht bezahlt waren; im Beispiel Oktober bis Dezember der Wohnung 1 455,01 €
Vorjahressalden offene Abrechnungsspitzen früherer Jahre; in der ersten Abrechnung die Werte aus dem Eröffnungsstand 150,00 €
Abgrenzungsposten Unterschied zwischen gezahlten und verteilten Heizkosten 100,00 €
Ergebnis Summe der Abrechnungsspitzen dieser Abrechnung; negativ heißt: Unterm Strich bekommen die Wohnungseigentümer Geld zurück -560,08 €

Die Tabelle unter dem Vermögensstatus zeigt je WEG-Kostenart mit Messdienst den Posten: „Anfang“ aus dem Vorjahr oder dem Eröffnungsstand, „Bezahlt“ im Jahr, „Verteilt“ laut Messdienstabrechnung, „Ende“. Im Beispiel wurden 1.850,00 € Heizkosten bezahlt, der Messdienst hat 1.750,00 € verteilt; 100,00 € gehen als Abgrenzungsposten ins nächste Jahr. Gebucht wird dafür nichts. Der Posten löst sich auf, sobald eine spätere Messdienstabrechnung verteilt, was vorab gezahlt wurde.

Seite 2 der Gesamtabrechnung mit Abgrenzungsposten und Vermögensstatus

Nach § 28 Abs. 4 WEG stellt der Verwalter jedem Wohnungseigentümer nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht zur Verfügung. Er ist ein eigenes Dokument, nicht Teil der Jahresabrechnung und nicht Gegenstand eines Beschlusses. Sie legen ihn je Gemeinschaft und Jahr an, gleich ob die Jahresabrechnung schon beschlossen ist. Stichtag ist der 31.12.; es zählen nur gebuchte Belege bis zu diesem Tag. Eine Zahlung im Januar macht einen Rückstand vom Dezember nicht ungeschehen.

Reiter Inhalt Beispiel
Bankkonten Stand jedes Gemeinschaftskontos am 31.12. 5.005,07 €
15.000,00 €
Rücklagen je Rücklage Anfangsstand, Zuführungen, Entnahmen und Endstand laut Konto. Davon gehen die rückständigen Zuführungen ab: der Rücklagenanteil der Hausgeld-Rechnungen, die am 31.12. offen waren. Übrig bleibt der Ist-Bestand, die maßgebliche Zahl. 15.000,00 €
Forderungen Summe des offenen Hausgelds und Summe der offenen Abrechnungsspitzen, nie je Einheit 455,01 €
150,00 €
Verbindlichkeiten offene Lieferantenrechnungen der Gemeinschaft einzeln mit Lieferant, Rechnungsdatum und Betrag; darunter die Guthaben der Wohnungseigentümer als Summe 600,00 €
500,00 €
Sonstiges Vermögen von Hand erfasst, etwa Heizölvorrat oder Inventar 850,00 €
Gemeinschaftsvermögen Bankkonten plus sonstiges Vermögen plus Forderungen minus Verbindlichkeiten. Eine Rücklage außerhalb der Bankkonten zählt mit ihrem Ist-Bestand dazu. 20.360,08 €

Rückständige Zuführungen erscheinen nur, wenn die Rücklagenposition der Hausgeld-Rechnung auf das Konto der Rücklage gebucht wird. Im Beispiel liegt die Rücklage auf einem eigenen Bankkonto, auf dem nur überwiesenes Geld ankommt. Ihr Endstand ist dort schon der Ist-Bestand.

  1. Öffnen Sie WEG-Verwaltung › Vermögensberichte und klicken Sie „Neu“. Wählen Sie die Gemeinschaft, tragen Sie das Jahr ein und speichern Sie.
  2. Klicken Sie „Berechnen“. SMARTBRIX liest die Zahlen zum 31.12. aus der Buchhaltung. Solange der Bericht im Entwurf steht, können Sie beliebig oft neu berechnen.
  3. Tragen Sie bei Bedarf im Reiter „Sonstiges Vermögen“ Bezeichnung und Wert ein. Diese Zeilen bleiben beim Neuberechnen erhalten.

Abgeschlossener Vermögensbericht 2025 der Beispiel-WEG mit den Summen und dem Reiter Bankkonten

Reiter Rücklagen mit Anfangsstand, Zuführungen, Entnahmen, Endstand laut Konto, rückständigen Zuführungen und Ist-Bestand

Die Schaltfläche „Offene Posten je Eigentümer“ oben rechts öffnet eine Liste mit offenem Hausgeld und offenen Abrechnungsspitzen je Einheit und Rechnungsadresse. Sie ist für Ihre eigene Arbeit gedacht und wird nie gedruckt. Der Bericht nennt nur Summen, damit er keine Schuldner bloßstellt.

„Abschließen“ berechnet den Bericht noch einmal und schreibt die Zahlen fest. Danach lässt er sich weder neu berechnen noch löschen, und jeder spätere Druck zeigt genau den verschickten Stand. Das Feld „Abgeschlossen am“ zeigt, wann das war.

Wird nach dem Abschluss noch etwas mit Datum im Berichtsjahr gebucht, rechnet SMARTBRIX beim Öffnen des Berichts nach und zeigt in einem gelben Hinweis, welche Teile sich geändert haben und um wie viel: Bankkonten, jede Rücklage mit Ist-Bestand und rückständigen Zuführungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen außerhalb der Bankkonten und das Gemeinschaftsvermögen. Auch eine Buchung, die sich im Gemeinschaftsvermögen aufhebt, fällt so auf. Zahlt ein Wohnungseigentümer einen Rückstand mit Datum im Berichtsjahr, steigen die Bankkonten und die Forderungen sinken um denselben Betrag.

Abgeschlossener Vermögensbericht mit dem Hinweis, dass die Bankkonten um 151,67 Euro höher und die Forderungen um 151,67 Euro niedriger liegen, nach einer Hausgeldzahlung vom 22.12.2025, gebucht nach dem Abschluss

Soll der Bericht die neue Buchung enthalten, klicken Sie „Wieder öffnen“ und bestätigen die Rückfrage. Der Bericht steht dann wieder im Entwurf; sonstiges Vermögen bleibt erhalten. Statt „Abgeschlossen am“ zeigt das Formular jetzt den Hinweis „Beim Abschließen entsteht die korrigierte Fassung 2.“ Beim nächsten „Abschließen“ entsteht sie. Das Formular zeigt dann „Korrigierte Fassung 2“, der Druck „Korrigierte Fassung 2 vom“ mit dem Datum des Abschlusses. Schicken Sie die korrigierte Fassung erneut an die Wohnungseigentümer.

  • Drucken: ein Dokument an die Gemeinschaft, adressiert an ihren Rechtsträger, in der Sprache des Unternehmens.
  • Für alle Eigentümer drucken: je Wohnungseigentümer ein Exemplar mit Anschrift im Adressfeld, passend für das Fensterkuvert. Maßgeblich ist die Rechnungsadresse des Wohnungseigentumsverhältnisses am 31.12.; hat eine Einheit an diesem Tag keinen Eigentümer, die heutige. Wer mehrere Einheiten hat, bekommt ein Exemplar. Gedruckt wird in der Sprache der Rechnungsadresse.

Beide Berichte finden Sie auch im Menü „Drucken“ des Formulars. Der Inhalt ist gleich, nur Adressfeld und Sprache unterscheiden sich. Im Kopf stehen Gemeinschaft und Stichtag, darunter der Satz „Nicht Teil der Jahresabrechnung und nicht Gegenstand eines Beschlusses.“ Ein Entwurf trägt den Vermerk „Entwurf, noch nicht abgeschlossen.“; sonstiges Vermögen erscheint nur, wenn etwas erfasst ist.

Vermögensbericht 2025 an die WEG Musterstraße 12, Seite 1 mit Bankkonten, Erhaltungsrücklage und Forderungen; Seite 2 enthält Verbindlichkeiten, sonstiges Vermögen und das Gemeinschaftsvermögen

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