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Diese Schritte erledigen Sie einmal je Unternehmen, bevor die erste Gemeinschaft Hausgeld stellt.

  1. Legen Sie unter Rechnungsstellung › Kunden › Produkte vier Dienstleistungen an, zum Beispiel „Hausgeld Bewirtschaftung“, „Hausgeld Heizkosten“, „Hausgeld Erhaltungsrücklage“ und „Abrechnungsspitze“.
  2. Öffnen Sie Einstellungen und wählen Sie links „Rechnungsstellung“. Scrollen Sie zum Block „WEG-Verwaltung“.
  3. Wählen Sie unter „Positionen der Sollstellung“ die drei Hausgeld-Produkte für Bewirtschaftung, Rücklage und Heizkosten und unter „Produkt Abrechnungsspitze“ das vierte.
  4. Wählen Sie unter „Prüfung auf Buchung der Gemeinschaft“ zwischen „Aus“, „Warnen & kennzeichnen“ und „Blockieren“. Klicken Sie „Speichern“.

Block „WEG-Verwaltung“ in den Einstellungen mit den vier Produkten und der Buchungsprüfung

Jede Hausgeld-Rechnung trägt danach drei Zeilen, eine je Produkt. So lässt sich eine Teilzahlung später jeder Position zuordnen.

  1. Öffnen Sie WEG-Verwaltung › Stammdaten › Kostenarten und klicken Sie „Neu“.
  2. Tragen Sie die „Bezeichnung“ ein und wählen Sie die „Art“: „Bewirtschaftungskosten“, „Heizkosten“ oder „Zuführung zur Rücklage“.
  3. Haken Sie „Auf Mieter umlagefähig“ an, wenn ein vermietender Wohnungseigentümer die Kosten an seinen Mieter weitergeben darf.
  4. Tragen Sie unter „Sachkonten für Direktbuchungen“ die Sachkonten ein, auf die Sie Kosten dieser Art ohne Rechnung buchen, etwa Kontoführungsgebühren (siehe Kosten buchen). Ein Sachkonto gehört zu höchstens einer WEG-Kostenart.
  5. Ziehen Sie die Zeilen am Griff in die Reihenfolge, in der sie in der Abrechnung erscheinen sollen.

Liste der WEG-Kostenarten mit Art und Umlagefähigkeit

Ohne Eintrag verteilt SMARTBRIX jede WEG-Kostenart nach Miteigentumsanteilen, wie es das Gesetz vorsieht. Einen Verteilerschlüssel legen Sie nur dort an, wo eine Gemeinschaft anders verteilt.

  1. Öffnen Sie WEG-Verwaltung › Stammdaten › Verteilerschlüssel und klicken Sie „Neu“.
  2. Wählen Sie „Gemeinschaft“ und „Kostenart“ und tragen Sie unter „Ab Wirtschaftsjahr“ das erste Jahr ein, für das der Schlüssel gilt.
  3. Wählen Sie den „Schlüssel“.
  4. Wählen Sie unter „Grundlage“ „Teilungserklärung“ oder „Beschluss“. Bei „Beschluss“ wählen Sie in der Spalte „Beschluss“ den Beschluss der Versammlung, der den Schlüssel geändert hat. Speichern Sie.

Liste der Verteilerschlüssel mit aufgeklappter Auswahl der Schlüssel

Ein Schlüssel mit der Grundlage „Beschluss“ erscheint am Beschluss im Reiter „Verteilerschlüssel“.

Ein Schlüssel gilt, bis ein Eintrag für ein späteres Wirtschaftsjahr ihn ablöst. Im Beispiel verteilt die Gemeinschaft die Verwaltervergütung nach „Anzahl Einheiten“, die Reparaturen per „Direktzuweisung“ und die Heizung über den „Messdienst“.

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