Eröffnungsstand für die erste Abrechnung
Abschnitt betitelt „Eröffnungsstand für die erste Abrechnung“Rechnen Sie eine Gemeinschaft zum ersten Mal in SMARTBRIX ab, erfassen Sie die Vortragswerte, die sich nicht aus Buchungen ergeben. Gebucht wird dabei nichts.
- Öffnen Sie WEG-Verwaltung › Eröffnungsstände und klicken Sie „Neu“. Wählen Sie die Gemeinschaft und als „Stichtag“ den 1. Januar des ersten Abrechnungsjahres oder den 31. Dezember davor.
- „Kontostände“: je Gemeinschaftskonto der Stand zum Stichtag.
- „Rücklagenstände“: je Rücklage der Stand zum Stichtag.
- „Vorjahressalden“: je Einheit der offene Betrag aus früheren Abrechnungen. Positiv heißt, der Wohnungseigentümer schuldet.
- „Abgrenzungsposten des Vorjahres“: je WEG-Kostenart der Posten aus der letzten Abrechnung des Vorverwalters.

Entwurf rechnen
Abschnitt betitelt „Entwurf rechnen“- Öffnen Sie WEG-Verwaltung › Jahresabrechnungen und klicken Sie „Neu“. Wählen Sie die Gemeinschaft, tragen Sie das Jahr ein und speichern Sie. Der Titel lautet dann etwa „WEG Musterstraße 12 · 2025“.
- Klicken Sie „Berechnen“.
SMARTBRIX baut die Abrechnung aus WEG-Aufwendungen, Messdienstbeträgen, Hausgeld-Rechnungen und Buchungen neu auf. Solange sie im Entwurf ist, klicken Sie nach jeder Korrektur erneut „Berechnen“.

Warnungen abarbeiten
Abschnitt betitelt „Warnungen abarbeiten“Der Reiter „Warnungen“ listet, was SMARTBRIX beim Rechnen aufgefallen ist. Rot und mit Haken bei „Blockierend“ stehen Warnungen, die den Beschluss verhindern; die übrigen sind Hinweise.

Blockierend:
- WEG-Kostenart über den Messdienst verteilt, aber keine Messdienstabrechnung
- Messdienstbetrag einer Einheit nicht erfasst
- Direktzuweisung ohne Einheit
- Verteilerschlüssel ohne Werte
- Abrechnung nicht schlüssig (siehe unten)
Hinweis:
- Sollstellung gilt, aber keine gebuchte Hausgeld-Rechnung für die Periode
- Rechnung auf einer WEG-Kostenart der Art „Zuführung zur Rücklage“
- Kontostand im Eröffnungsstand weicht von der Buchung ab
- weder Vorjahresabrechnung noch passender Eröffnungsstand
Beheben Sie die Ursache dort, wo sie entsteht, zum Beispiel in der Messdienstabrechnung oder an der WEG-Aufwendung, und klicken Sie erneut „Berechnen“.
Konten und Schlüssigkeit
Abschnitt betitelt „Konten und Schlüssigkeit“Der Reiter „Konten“ zeigt je Gemeinschaftskonto Anfangsstand, Zuflüsse, Abflüsse, Überträge und Endstand. Die Abrechnung ist schlüssig, wenn die Endstände genau dem Anfang plus Einnahmen minus Ausgaben plus Überträge entsprechen. Dann steht die „Schlüssigkeitsdifferenz“ auf 0,00 €.

Vermögensstatus und Einzelabrechnungen
Abschnitt betitelt „Vermögensstatus und Einzelabrechnungen“Den Reiter „Vermögensstatus“ erklärt die Seite Vermögensstatus und Vermögensbericht. Der Reiter „Einzelabrechnungen“ zeigt je Einheit Kosten und Hausgeldsoll getrennt nach Bewirtschaftung, Heizung und Rücklage und daraus die Abrechnungsspitze. Klicken Sie eine Zeile an, sehen Sie die Kostenanteile je WEG-Kostenart mit Schlüssel sowie die Zahlungen des Jahres je Zahler.

Beschluss verknüpfen und als beschlossen markieren
Abschnitt betitelt „Beschluss verknüpfen und als beschlossen markieren“- Legen Sie den Beschluss der Versammlung an (siehe Wirtschaftsplan und Beschlüsse): Art „Nachschüsse / Anpassung“, Ergebnis „Angenommen“, Beschlussdatum der Versammlung.
- Öffnen Sie die Jahresabrechnung und wählen Sie unter „Beschluss“ diesen Beschluss.
- Klicken Sie „Als beschlossen markieren“.

SMARTBRIX rechnet die Abrechnung einmal zum Beschlussdatum neu und versiegelt sie. Für jede Einheit mit einer Abrechnungsspitze entsteht ein gebuchter Beleg an die Rechnungsadresse: eine Rechnung, wenn der Wohnungseigentümer nachzahlt, eine Gutschrift bei einem Guthaben. Belegdatum ist das Beschlussdatum, fällig nach der in der Gemeinschaft hinterlegten Frist. Die Schaltfläche „Abrechnungsbelege“ listet sie.
- Hausgeldabrechnung (die Einzelabrechnung je Einheit): „Einzelabrechnungen drucken“ im Kopf der Jahresabrechnung für alle Einheiten, oder „Drucken“ am Ende einer Zeile im Reiter „Einzelabrechnungen“ für eine. Sie geht an die Rechnungsadresse und wird in deren Sprache gedruckt.
- Gesamtabrechnung: Zahnrad „Aktionen“ neben dem Titel › „Gesamtabrechnung“. Sie richtet sich an die Gemeinschaft und wird in der Firmensprache gedruckt.
Vor dem Beschluss tragen beide Ausdrucke den Vermerk Entwurf. Nach dem Beschluss nennt die Hausgeldabrechnung Beleg und Fälligkeit der Abrechnungsspitze.


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